In der Website-Rubrik «Infos für Praktizierende – Merkblätter» findet sich neu eine Übersicht der kantonalen Bestimmungen für die Ausübung der KomplementärTherapie. Auf einen Blick ist so ersichtlich, in welchem Kanton eine Melde- oder Bewilligungspflicht besteht mit Verweisen zu den gesetzlichen Grundlagen. Bei Kantonen mit Bewilligungspflicht stellen wir ein separates Merkblatt mit weiteren Detailinformationen zur Verfügung. Die Unterlagen werden regelmässig überprüft und aktualisiert. Gemeinsam mit den Mitgliedverbänden möchte der Vorstand der OdA KT an der nächsten Delegiertenversammlung die künftige Strategie zur Positionierung des Berufes auf kantonaler Ebene diskutieren.

Die aktuelle Präsidentin der Prüfungskommission, Barbara Crittin, tritt im Laufe des nächsten Jahres zu unserem grossen Bedauern aus Altersgründen von ihrem Amt zurück, das sie von Anfang an nur befristet übernommen hatte. Auf der Website der OdA KT unter Ausschreibung Ämter OdA KT sind die entsprechenden Funktionsbeschreibungen sowie ein Bewerbungsformular aufgeschaltet. Bewerbungen sind bis 30. Januar 2021 an jobs@oda-kt.ch zu richten. Für die Weiterleitung an eure Mitglieder und weitere potenzielle Kandidat*innen danken wir euch!