Das BAG ordnete zu Beginn der Pandemie die Gruppentherapien in den Covid-Verordnungen dem Bereich Sport zu. Mit den Lockerungen ab dem 19.04.21 sind Sportaktivitäten in Innenräumen wieder gestattet und somit auch Gruppentherapien wieder möglich mit maximal 15 Personen. Das Tragen einer Gesichtsmaske und die Einhaltung der Abstandsregeln wird vorausgesetzt

Details:
https://www.oda-kt.ch/infos-fuer-praktizierende/coronavirus/