Vor bald 12 Jahren (am 17. Mai 2009) haben die Stimmberechtigten der Schweiz über die eidgenössische Volksinitiative «Ja zur Komplementärmedizin» befunden und diese mit Zweidrittelmehrheit angenommen. Dies war eine Sensation, aber in der Folge blieb es lange still um die Komplementärmedizin – zu der hierzulande auch Ayurveda zählt.
Es dauerte eine ganze Weile, bis die Gremien die Arbeit aufnahmen, doch heute sind wir in der glücklichen Lage, dass Ayurveda sowohl als Komplementärtherapie (KT), wie auch als Alternativmedizin (AM) ein definiertes Berufsbild hat. Ayurveda ist die einzige Methode, die zwei Disziplinen mit einem Berufsbild definiert hat, beide können also gleichberechtigt mit eidgenössischem Diplom abgeschlossen werden.
Nach der Definition und Anerkennung einer Methode (oder eines neuen Berufsbildes) gibt es in der Schweiz üblicherweise eine Frist, in der die bestehenden Berufsleute in einem vereinfachten Verfahren die eidgenössischen Abschlüsse erlangen können. Dieses Verfahren (Gleichwertigkeitsverfahren, GWV) ist also seit der Anerkennung am 9.09.2015 für sieben Jahre anwendbar.
Die Frist für das Gleichwertigkeitsverfahren für Ayurveda Therapeuten läuft am 8.9.2022 ab. Nur bis dahin können die Diplome nach vereinfachtem Verfahren erlangt werden. Der VSAMT hat mit Monika Lichtsteiner-Leimgruber eine kompetente Frau, die allen Mitglieder Auskünfte und Unterstützung gibt.
UebergangsfristGWV-HFP als pdf
Kompetenzen KT
An dieser Stelle wollen wir die Kompetenzen der Komplementär Therapeuten nochmals übersichtlich darstellen.
KompetenzenKT als pdf