An der bundesrätlichen Pressekonferenz vom 16. April 2020 durften wir die erfreuliche Nachricht entgegennehmen, dass am 27. April 2020 «Betriebe mit personenbezogenen Dienstleistungen», zu denen auch Praxen der Naturheilkunde und Komplementärtherapie gehören, ihren Betrieb wieder öffnen und die Arbeit aufnehmen dürfen.

Dies allerdings nur unter Einhaltung der Sicherheits- und Hygienevorschriften und gemäss den Vorgaben eines entsprechenden Schutzkonzepts.
Hier der Link zur Medienmitteilung des Bundesrats vom 16. April 2020.

Wir erwarten, dass die OdA das verlangte Schutzkonzept ausarbeiten und wir melden uns rechtzeitig vor dem 27. April bei unserern Mitgliedern mit Detailinformationen.

Update 20.4. 15 Uhr: Die OdA ist am Aufbereiten der Informationen, wir finden auf der Homepage der OdA-KT diesen Hinweis:
Ab dem 27. April erfolgen die ersten Lockerungen der Massnahmen zum Schutz vor dem neuen Coronavirus. Die OdA KT informiert in den nächsten Tagen über die Folgen für die KomplementärTherapeut*innen.