Der Kanton Tessin hat für unsere Berufe Klarheit geschaffen.

Hier die Übersetzung (mit deepl.com, überarbeitet jk) des Dokumentes, das hier im Original einsehbar ist:

An Ergotherapeuten, medizinische Masseure Sprachtherapeuten, Psychomotoriker, Ernährungswissenschaftler, Drogerien, Hörgeräte, Optometristen, Optiker, Kunsttherapeuten, Naturheilkundler, Therapeuten

Ergänzung des Kantons Tessin
COVID-19: Informationen für Betreiber auf der Empfängerliste

Sehr geehrte Frau, sehr geehrter Herr

In den vom Staatsrat am 14. März 2020 erlassenen Bestimmungen zur Milderung des Ausbruchs des Virus, sind die Gesundheitsberufe nicht explizit abgedeckt und
fallen unter das Verbot der Körperpflege.

Tatsächlich ist es unumstritten, dass trotz anhaltender Epidemie des Coronavirus und aller Bemühungen um sie einzudämmen, jedoch einige Gesundheitsdienste notwendig und manchmal sogar dringend sind.

Im Zusammenhang mit Ihrem Beruf: Auch wenn kein direktes Verbot für die Ausübung des Gesundheitsberufs erlassen ist, laden wir Sie ein, den Beruf nicht auszuüben, bis mindestens 19. April 2020 oder sich gegebenenfalls auf die unbedingt notwendigen und dringenden Behandlungen zu beschränken, um die Patientenströme zu reduzieren, insbesondere wenn diese anfällig sind.

Sollten Sie sich entscheiden, die Aktivität fortzusetzen, erinnern wir Sie daran, dass sie durchgeführt werden muss unter Einhaltung aller Maßnahmen, die für die Hygiene und die soziale Distanz erlassen wurden.

Hinsichtlich der Masken verweise ich auf die Richtlinie vom 13. März 2020.

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und Zusammenarbeit und grüße Sie herzlich.

/

ital_Text_1_i.docx