Der Anspruch der Selbständigerwerbenden auf Entschädigung des Erwerbsausfalls wird bis zum 16. Mai 2020 verlängert (auch wenn der Betrieb/die Praxis wieder geöffnet werden kann wie im Falle der Komplementärtherapeut/innen)

Medienmitteilung des Bundesrates: https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-78856.html